• Staatskanzlei
    • Finanzen
    • Inneres und Sport
    • Arbeit, Soziales, Transformation und Digitalisierung
    • Bildung
    • Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau
    • Justiz
    • Klimaschutz, Umwelt, Energie und Mobilität
    • Familien, Frauen, Kultur und Integration
    • Wissenschaft und Gesundheit
  • ZUM INHALT
  • ZUM FUSSBEREICH
Link zur Startseite
  • Startseite
  • Wir über uns
    • Wir über uns
    • Wegweiser durch die Abteilungen des Gerichts
    • Geschäftsverteilung
    • Wegbeschreibung
  • Service & Informationen
    • Service & Informationen
    • Aufgebotsverfahren
    • Betreuung und Vorsorgevollmacht
    • Elektronischer Rechtsverkehr
    • Gerichtsvollzieher
    • Gerichtsvollzieher "Datenschutz"
    • Grundbuchamt
    • Insolvenzverfahren
    • Mediation und Güterichter
    • Nachlass
    • Rechtsantragstelle und Beratungshilfe
    • Schiedspersonen
    • Vormundschaft
    • Zeugenkontaktstelle
    • Zwangsversteigerung
  • Presse & Aktuelles
  • Startseite
  • Service & Informationen
  • Elektronischer Rechtsverkehr

Elektronischer Rechtsverkehr

Bei dem Amtsgericht Bingen am Rhein ist möglich, in allen Verfahrensarten auf elektronischem Wege Anträge zu stellen, Rechtsmittel einzulegen und sonstige Prozesserklärungen abzugeben. Den Verfahrensbeteiligten wird damit eine zeitgemäße Alternative zur Kommunikation mittels Briefpost oder Telefax geboten.

Bitte beachten Sie, dass eine in den Verfahren vorgeschriebene anwaltliche Vertretung auch bei der elektronischen Kommunikation weiterhin notwendig ist.

Für die elektronische Kommunikation mit dem Gericht wird grundsätzlich eine qualifizierte elektronische Signatur oder die Einreichung auf einem sicheren Übermittlungsweg (zum Beispiel dem besonderen elektronischen Anwaltspostfach) benötigt.

Weitere Informationen zum elektronischen Rechtsverkehr in Rheinland-Pfalz finden Sie unter
https://ejustice.rlp.de/de/ejustice/elektronischer-rechtsverkehr/.

In Verwaltungssachen kann auch elektronisch über das "Nutzerkonto Rheinland-Pfalz" kommuniziert werden.

Beachten Sie, dass dieser Zugang nicht für gerichtliche Verfahren genutzt werden kann!

Nach oben

Über die Behörde

  • Impressum
  • Datenschutz
  • Erklärung zur Barrierefreiheit