Amtsgericht Bingen am Rhein

Aktuelle Hinweise zum Coronavirus

Positiv getestete Personen haben im Gerichtsgebäude eine medizinische Gesichtsmaske (OP-Maske), eine FFP2-Maske oder eine Maske eines vergleichbaren Standards zu tragen.

Vorschulkinder sind hiervon ausgenommen.

Sofern Sie positiv getestet sind und Ihnen das Maskentragen aufgrund einer Behinderung oder aus gesundheitlichen Gründen nicht möglich ist, dürfen Sie das Amtsgericht Bingen am Rhein nicht betreten.

Sollten Sie im vorgenannten Fall – zum Beispiel als Partei, Zeuge oder Rechtsanwalt – zu einem Termin bei dem Amtsgericht Bingen am Rhein geladen sein, informieren Sie uns zur Vermeidung von Rechtsnachteilen unverzüglich. Machen Sie dies bitte grundsätzlich schriftlich unter Angabe des Aktenzeichens und nur in dringenden Fällen telefonisch. Nutzen Sie zur telefonischen Kontaktaufnahme bitte die Durchwahl auf dem letzten Schreiben, das Sie von uns erhalten haben.

Bei einem persönlichen Besuch des Amtsgericht Bingen am Rhein wird das Mitführen einer eigenen medizinischen Gesichtsmaske (OP-Maske), einer FFP2-Maske oder einer Maske eines vergleichbaren Standards mit Blick auf die Möglichkeit der sitzungspolizeilichen Anordnung einer Maskenpflicht im Sitzungssaal durch die Vorsitzende/ den Vorsitzenden empfohlen.

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