Amtsgericht Bingen am Rhein
Adresse und Kontakt
Anschrift:
Mainzer Straße 52, 55411 Bingen am Rhein
Postfach 1151, 55409 Bingen am Rhein
Telefon: 06721 908-0
Telefax: 06721 908-170
E-Mail: agbi-poststelle(at)ko.jm.rlp.de
Diese E-Mail-Adresse eröffnet keinen Zugang für formbedürftige Erklärungen in
Rechtssachen (u.a. auch die Beantragung von Grundbuchauszügen). Beachten Sie hierzu die Informationen zum elektronischen
Rechtsverkehr auf dieser Homepage.
In Verwaltungssachen kann elektronisch über das "Nutzerkonto Rheinland-Pfalz" kommuniziert werden.
Beachten Sie, dass dieser Zugang nicht für gerichtliche Verfahren genutzt werden kann!
Gut zu wissen!
Hier finden Sie einige Informationen zusammengefasst. Weitere Informationen finden Sie jeweils in den Bereichen "Wir über uns" und "Service & Information".
Aktuelle Hinweise zum Coronavirus
Positiv getestete Personen haben im Gerichtsgebäude eine medizinische Gesichtsmaske (OP-Maske), eine FFP2-Maske oder eine Maske eines vergleichbaren Standards zu tragen.
Vorschulkinder sind hiervon ausgenommen.
Sofern Sie positiv getestet sind und Ihnen das Maskentragen aufgrund einer Behinderung oder aus gesundheitlichen Gründen nicht möglich ist, dürfen Sie das Amtsgericht Bingen am Rhein nicht betreten.
Sollten Sie im vorgenannten Fall – zum Beispiel als Partei, Zeuge oder Rechtsanwalt – zu einem Termin bei dem Amtsgericht Bingen am Rhein geladen sein, informieren Sie uns zur Vermeidung von Rechtsnachteilen unverzüglich. Machen Sie dies bitte grundsätzlich schriftlich unter Angabe des Aktenzeichens und nur in dringenden Fällen telefonisch. Nutzen Sie zur telefonischen Kontaktaufnahme bitte die Durchwahl auf dem letzten Schreiben, das Sie von uns erhalten haben.
Bei einem persönlichen Besuch des Amtsgericht Bingen am Rhein wird das Mitführen einer eigenen medizinischen Gesichtsmaske (OP-Maske), einer FFP2-Maske oder einer Maske eines vergleichbaren Standards mit Blick auf die Möglichkeit der sitzungspolizeilichen Anordnung einer Maskenpflicht im Sitzungssaal durch die Vorsitzende/ den Vorsitzenden empfohlen.
- Am Rosenmontag (20.02.2023) und
Fastnachtsdienstag (21.02.2023) ist
das Amtsgericht Bingen am Rhein geschlossen.
- Für dringende Angelegenheiten ist an den beiden Tagen ein
Bereitschaftsdienst bei dem Amtsgericht Alzey (Tel.: 06731- 9520-0)
eingerichtet (jeweils in der Zeit von 10.00 Uhr bis 12.00 Uhr).
Sprechzeiten:
Montag bis Freitag von 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr
oder nach Vereinbarung
Beratungshilfe nur Montags und Mittwochs in der Zeit von 09:00 Uhr - 12:00 Uhr
Der Zugang zu den öffentlichen Sitzungen ist auch außerhalb der genannten Sprechzeiten stets möglich
Funktion | Ansprechpartner | Telefon |
---|---|---|
Behördenleiter | Christine Zanner, Direktorin des Amtsgerichts | 06721 908-111 |
Vertreter - Behördenleiter | Lena Schenk, Richterin am Amtsgericht | 06721 908-114 |
Medienreferent | Christine Zanner, Direktorin des Amtsgerichts | 06721 908-111 |
Geschäftsleiter | Simon Jäger, Justizoberinspektor
| 06721 908-131 |
Vertreter - Geschäftsleiter | Regina Häußer, Justizamtsrätin
| 06721 908-121 |
Das Mitführen von Waffen, waffenähnlichen oder anderen gefährlichen Gegenständen ist untersagt.
Hinweise zur barrierefreien Nutzung des Amtsgerichts Bingen am Rhein
Zugang
Behindertenparkplatz vor dem Eingangstor zum Parkplatz im Hof in der Karl-Richtberg-Straße.
Bitte über die Sprechanlage am hinteren Eingang im Hof bei der Zentrale melden.
Aufzug
Das Amtsgericht Bingen am Rhein verfügt über einen Aufzug.
Behinderten-WC
Im Keller des Gerichtsgebäudes befindet sich ein Behinderten-WC.
Durch Einwurf in den Nachtbriefkasten können auch außerhalb der Dienstzeiten Fristen gewahrt werden. Schriftstücke, die vor 24:00 Uhr eingeworfen werden, tragen das Eingangsdatum des selben Tages, danach das des Folgetages. Wertsachen und Bargeld sollten nicht in den Nachtbriefkasten eingeworfen werden.
Den Briefkasten finden Sie an der rechten Seite der Eingangsplattform.
Erklärung zur Informationspflicht nach Artikel 13 und 14 der Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) sowie nach § 55 Bundesdatenschutzgesetz und nach § 43 Landesdatenschutzgesetz
Der Schutz Ihrer persönlichen Daten ist uns ein besonderes Anliegen. Wir möchten, dass Sie wissen, wann wir welche Daten erheben und wie wir sie verwenden. Wir haben technische und organisatorische Maßnahmen getroffen, die sicherstellen, dass die Vorschriften über den Datenschutz beachtet werden. Wir verarbeiten Ihre Daten daher ausschließlich auf Grundlage der gesetzlichen Bestimmungen. In diesen Datenschutzinformationen informieren wir Sie gemäß Artikel 13 und 14 der Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) sowie § 55 Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) und § 43 Landesdatenschutzgesetz (LDSG) über die Datenverarbeitung und Ihre diesbezüglichen Rechte.
Das BDSG findet Anwendung im Bereich der Strafverfolgung und Strafvollstreckung. Vorrangig im Verhältnis zu diesen allgemeinen datenschutzrechtlichen Bestimmungen sind jedoch fachgesetzliche Regelungen, namentlich die speziellen Verfahrensvorschriften im 8. Buch der Strafprozessordnung (StPO) (§ 500 Abs. 1, Abs. 2 Nr. 1 StPO).
Die DS-GVO in Verbindung mit dem LDSG Rheinland-Pfalz erfasst die übrige Rechtsprechungstätigkeit des Gerichts und die Justizverwaltung.
Verantwortlicher im Sinne der DS-GVO:
- Direktorin des Amtsgerichts Christine Zanner
- Vertreterin: Richterin am Amtsgericht Susanne Föhr
- Amtsgericht Bingen am Rhein, Mainzer Straße 52, 55411 Bingen am Rhein
- Telefon 06721/ 908 - 0
- Telefax 06721/ 908 - 170
- E-Mail: agbi-poststelle(at)ko.jm.rlp.de
Kontaktdaten des Datenschutzbeauftragten:
- Justizoberinspektor Frank Trautzer
- Amtsgericht Bingen am Rhein, Mainzer Straße 52, 55411 Bingen am Rhein
- Telefon 06721/ 908 - 0
- Telefax 06721/ 908 - 170
- E-Mail: agbi-poststelle(at)ko.jm.rlp.de
Bei der Technik haben wir Hilfe. Die Datenverarbeitung in gerichtlichen Verfahren wird technisch vom Landesbetrieb für Daten und Information (LDI) als Dienstleister betrieben. Die dortige Verarbeitung von Nutzungsdaten erfolgt in unserem Auftrag und nach unseren Vorgaben entsprechend Art. 28 DSGVO.
Für die Verarbeitung Ihrer Daten beim Besuch unserer Homepage wird auf die Datenschutzerklärung des Justizministeriums verwiesen, die Sie über die Fußzeile der Startseite erreichen können.
Verarbeitungszwecke und Rechtsgrundlage:
Die Datenverarbeitung ist zum Zweck der Wahrnehmung der Rechtsprechungsaufgaben der Gerichte bzw. der Verwaltungsaufgaben der Gerichte, die im öffentlichen Interesse liegen und in Ausübung öffentlicher Gewalt erfolgen, erforderlich (Art. 6 Abs. 1 Buchst. e DS-GVO, §§ 2 Abs. 2, 3, 26 Abs. 1 LDSG, §§ 49, 45 BDSG). Rechtsgrundlagen für die Verarbeitung sind das Gerichtsverfassungsgesetz (GVG), das Einführungsgesetz zum Gerichtsverfassungsgesetz (EGGVG), die Prozessordnungen (Zivilprozessordnung (ZPO), Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG), Strafprozessordnung, Gesetz über Ordnungswidrigkeiten, Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO, Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG)), besondere Verfahrensordnungen (Zwangsversteigerungsgesetz (ZVG), Insolvenzordnung (InsO), Grundbuchordnung (GBO), Personenstandsgesetz (PStG)) einschließlich der Einführungsgesetze und Ausführungsbestimmungen zu diesen Regelungen, die Richter- und Beamtengesetze, das Rechtspflegergesetz sowie die Datenschutzgesetze.
Datenkategorien und Datenherkunft:
Die Gerichte verarbeiten nachfolgende Kategorien von Daten:
Stammdaten,
Kommunikationsdaten,
Vertragsdaten,
Forderungsdaten und
Zahlungsinformationen.
Die Daten aus den genannten Datenkategorien wurden nach den gesetzlichen Regelungen des Verfahrensrechts von den Verfahrensbeteiligten, Behörden und Gerichten übermittelt.
Empfänger:
Im Rahmen der gerichtlichen Verfahren werden Ihre Daten an folgende Kategorien von Empfängern übermittelt, sofern dies für das Verfahren erforderlich ist:
- Beteiligte des jeweiligen Verfahrens,
- Gerichte,
- Gerichtsvollzieher,
- Rechtsanwälte und Bevollmächtigte nach den Prozessordnungen sowie
- unter besonders geregelten gesetzlichen Voraussetzungen (z.B. § 299 Abs. 2 ZPO) Dritte, die ein rechtliches Interesse glaubhaft machen.
Im Rahmen von Verfahren betreffend die Anerkennung ausländischer Ehescheidungen und Befreiung von Ehefähigkeitszeugnissen werden Ihre Daten an folgende Kategorien von Empfängern übermittelt, sofern dies für das Verfahren erforderlich ist:
- Beteiligte des jeweiligen Verfahrens,
- Gerichte,
- Rechtsanwälte und Bevollmächtigte nach Prozessordnungen,
- unter besonders geregelten gesetzlichen Voraussetzungen (z.B. § 13 FamFG) Dritte, die ein rechtliches Interesse glaubhaft machen,
- Justizverwaltungsbehörden anderer Bundesländer,
- Bundes- und Landesbehörden (z.B. Auswärtiges Amt, Auslandsvertretungen der Bundesrepublik Deutschland)
Dauer der Speicherung bzw. Kriterien für die Festlegung der Speicherungsdauer:
Gemäß § 1 des „Gesetzes zur Aufbewahrung und Speicherung von Akten der Gerichte und Staatsanwaltschaften nach Beendigung des Verfahrens“ (Justizaktenaufbewahrungsgesetz - JAktAG) dürfen Akten der Gerichte, die für das Verfahren nicht mehr erforderlich sind, nach Beendigung des Verfahrens nur so lange aufbewahrt oder gespeichert werden, wie schutzwürdige Interessen der Verfahrensbeteiligten oder sonstiger Personen oder öffentliche Interessen dies erfordern. Das Landesgesetz zur Aufbewahrung von Schriftgut der Justiz (SchriftAufJustG RP) vom 29. April 2008 enthält eine entsprechende Regelung für Akten der Justizverwaltung. Die Einzelheiten der Aufbewahrung richten sich nach der Landesverordnung zur Ausführung des Landesgesetzes zur Aufbewahrung von Schriftgut der Justiz (SchriftAufJustGAusfV) vom 13. August 2008.
Ihre Rechte
Ihnen stehen bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen folgende Rechte nach Art. 13 bis 22 DS-GVO i.V.m. §§ 43 bis 46 LDSG bzw. den §§ 55 bis 58 BDSG zu:
- Information;
- Auskunft über Ihre von uns verarbeiteten personenbezogenen Daten, insbesondere über die Verarbeitungszwecke, die Kategorien der personenbezogenen Daten, die Kategorien von Empfängern, gegenüber denen Ihre Daten offengelegt wurden oder werden, die geplante Speicherdauer, das Bestehen eines Beschwerderechts, die Herkunft der Daten sowie über das Bestehen einer automatisierten Entscheidungsfindung einschließlich Profiling;
- Berichtigung unrichtiger oder Vervollständigung Ihrer bei uns gespeicherten personenbezogenen Daten;
- Löschung Ihrer personenbezogenen Daten;
- Einschränkung der Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten;
- Datenübertragbarkeit und
- Widerspruch.
Beschwerderecht bei der Aufsichtsbehörde
Wenn Sie der Ansicht sind, dass die Verarbeitung Ihrer Daten gegen das Datenschutzrecht verstößt oder Ihre datenschutzrechtlichen Ansprüche sonst in einer Weise verletzt worden sind, können Sie sich nach Art. 77 DS-GVO bzw. § 48 LDSG bei der Aufsichtsbehörde beschweren. In Rheinland-Pfalz ist dies:
Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Rheinland-Pfalz
Postfach 30 40
55020 Mainz
Dieser ist allerdings nicht für die Aufsicht über die von Gerichten im Rahmen ihrer justiziellen Tätigkeit vorgenommenen Verarbeitungen zuständig.
Zusätzliche Datenschutzhinweise für Bewerbungsverfahren:
Ihre personenbezogenen Daten werden zur Durchführung des Auswahlverfahrens zur Besetzung von Arbeits- und Ausbildungsplätzen erhoben. Rechtsgrundlage für die Verarbeitung der Daten ist Art. 6 Abs. 1 Buchst. c DS-GVO und § 20 Abs. 1 LDSG.
Im Rahmen des Auswahlverfahrens werden Ihre personenbezogenen Daten der zuständigen Personalvertretung, der Gleichstellungsbeauftragten und gegebenenfalls der Schwerbehindertenvertretung auf der Grundlage der gesetzlichen Regelungen offengelegt.
Wir verarbeiten Ihre personenbezogenen Daten nur so lange, wie sie für die Durchführung des Bewerbungsverfahrens erforderlich sind. Die Verarbeitung erfolgt dabei im Rahmen und unter Einhaltung der gesetzlichen Löschungs- und Verjährungsfristen (Art. 17 Abs. 3 Buchst. e DS-GVO i. V. m. § 20 Abs. 6 Satz 1 LDSG).
Datenschutzerklärung zur Website:
Die Datenschutzerklärung zu unserer Website finden Sie hier.
Bei dem Amtsgericht Bingen am Rhein ist es möglich, in allen Verfahrensarten auf elektronischem Wege Anträge zu stellen, Rechtsmittel einzulegen und sonstige Prozesserklärungen abzugeben. Den Verfahrensbeteiligten wird damit eine zeitgemäße Alternative zur Kommunikation mittels Briefpost oder Telefax geboten. Weitere Informationen finden Sie hier.
Nach dem am 1. Januar 2016 in Kraft getretenen Landestransparenzgesetz haben Sie Anspruch auf Zugang zu amtlichen Informationen und Umweltinformationen, soweit diese Angelegenheiten der Justizverwaltung betreffen. Ein Anspruch auf Auskunft zu einzelnen Rechtsstreitigkeiten oder sonstigen Rechtsangelegenheiten besteht nicht.