Das Amtsgericht Bingen am Rhein ist zuständig für alle Verfahren, die in erster Instanz bei der ordentlichen Gerichtsbarkeit anhängig gemacht werden können.
Für Handels-, Vereins- und Genossenschaftsregistersachen ist das Amtsgericht Mainz zuständig.
Für Mahnverfahren ist das Amtsgericht Mayen zuständig, für Landwirtschaftssachen das Amtsgericht Alzey.